Wer in Nordrhein-Westfalen auf Rehwild, Schwarzwild oder Raubwild jagt, muss die gesetzlichen Zeitfenster genau kennen. Die Jagdzeiten in NRW unterscheiden sich je nach Wildart, Geschlecht und Altersklasse; zusätzlich gelten Schonzeiten, regionale Einschränkungen und Regeln zur Nachtjagd. Ich ordne die wichtigsten Zeiträume für 2026 übersichtlich ein und zeige, was vor der Freigabe im Revier wirklich geprüft werden muss.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
- Rehwild hat je nach Klasse unterschiedliche Jagdzeiten: Böcke ab 1. Mai, Kitze und Ricken grundsätzlich ab 1. September.
- Schwarzwild darf in NRW bis zum 31. Januar 2028 grundsätzlich ganzjährig bejagt werden, der Schutz führender Bachen bleibt bestehen.
- Rebhühner sind bis zum 31. Dezember 2027 von der Jagd zu verschonen.
- Jagdzeit bedeutet nicht automatisch Jagderlaubnis. Revierfreigabe, Jagdschein, Abschussvorgaben und Schutzgebiete müssen ebenfalls passen.
- Nachtzeit gilt in NRW grundsätzlich von 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang.

Die wichtigsten Jagdzeiten für Schalenwild
Maßgeblich ist die Landesjagdzeitenverordnung NRW in ihrer aktuell geltenden Fassung. Bei Schalenwild kommt es besonders darauf an, ob es sich um ein bestimmtes Geschlecht oder eine Altersklasse handelt. Genau hier passieren in der Praxis die meisten Verwechslungen.
| Wildart und Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Rotwild | 1. August bis 31. Januar |
| Schmaltiere und Schmalspießer | 1. Mai bis 31. Mai |
| Damwild und Sikawild | 1. August bis 31. Januar |
| Schmaltiere und Schmalspießer bei Dam- und Sikawild | 1. Mai bis 31. Mai |
| Rehböcke | 1. Mai bis 31. Januar |
| Schmalrehe | 1. Mai bis 31. Mai sowie 1. September bis 31. Januar |
| Kitze und Ricken | 1. September bis 31. Januar |
| Muffelwild | 1. August bis 31. Januar |
| Schwarzwild | 1. August bis 31. Januar, Frischlinge ganzjährig |
Für Schwarzwild besteht eine wichtige Sonderregel. Bis zum 31. Januar 2028 darf es in NRW grundsätzlich ganzjährig bejagt werden. Das ist aber kein Freibrief für jede Sau: Eine führende Bache mit Frischlingen unter 25 Kilogramm ist wegen des Elterntierschutzes nicht einfach freigegeben.
Beim Rehwild lohnt sich ein genauer Blick auf die Bezeichnungen. Ein Rehbock ist ab Mai jagdbar, während Ricken und Kitze erst ab September freigegeben sind. Die kurze Maijagd auf Schmalrehe ist eine Besonderheit, die nicht mit der Jagdzeit für Ricken verwechselt werden darf.
Diese Zeiten gelten für Niederwild und Raubwild
Auch bei Niederwild und Raubwild sind die Zeiträume nicht einheitlich. Einige Arten haben eine relativ kurze Jagdzeit, andere dürfen als Jungtiere ganzjährig bejagt werden. Ich halte es für sinnvoll, die Altersklasse bereits bei der Revierplanung eindeutig festzulegen und nicht erst beim Ansprechen improvisieren zu wollen.
| Wildart | Jagdzeit |
|---|---|
| Feldhase | 16. Oktober bis 31. Dezember |
| Wildkaninchen | 16. Oktober bis 28. Februar |
| Jungkaninchen | ganzjährig |
| Steinmarder | 16. Oktober bis 28. Februar |
| Iltis | 16. Oktober bis 28. Februar |
| Hermelin | 1. September bis 28. Februar |
| Dachs | 1. September bis 31. Dezember |
| Jungdachse | ganzjährig |
| Fuchs | 16. Juli bis 28. Februar |
| Jungfüchse | ganzjährig |
| Mink | 16. Oktober bis 28. Februar |
| Waschbär | 1. August bis 28. Februar |
| Jungwaschbären | ganzjährig |
| Marderhund | 1. September bis 28. Februar |
| Jungmarderhunde | ganzjährig |
Die ganzjährige Jagdzeit für Jungfüchse, Jungdachse, Jungwaschbären und Jungmarderhunde darf nicht isoliert gelesen werden. Der Schutz abhängig führender Elterntiere bleibt bestehen. Wer ein Jungtier sicher ansprechen kann, muss daher trotzdem prüfen, ob durch den Abschuss ein noch versorgendes Elterntier betroffen wäre.
Federwild braucht besondere Aufmerksamkeit
Bei Federwild greifen neben dem Jagdrecht häufig zusätzliche Schutzvorschriften. In NRW sind deshalb nicht nur die Grunddaten der Landesjagdzeitenverordnung entscheidend, sondern auch regionale Schongebiete und die konkrete Situation im Revier.
| Federwildart | Jagdzeit oder Einschränkung |
|---|---|
| Rebhuhn | Regulär 1. September bis 15. Dezember, tatsächlich bis 31. Dezember 2027 geschont |
| Fasan | 16. Oktober bis 15. Januar |
| Wildtruthahn | 16. März bis 30. April |
| Ringeltaube | 1. November bis 20. Februar |
| Höckerschwan | 1. November bis 20. Februar |
| Grau-, Kanada- und Nilgans | 16. Juli bis 31. Januar, mit regionalen Einschränkungen |
| Stockente | 16. September bis 15. Januar |
| Waldschnepfe | 16. Oktober bis 15. Januar |
| Rabenkrähe | 1. August bis 10. März |
| Elster | 1. August bis 28. Februar |
Das Rebhuhn ist ein gutes Beispiel dafür, warum ein Blick in die Tabelle allein nicht genügt. Obwohl dort eine reguläre Jagdzeit genannt wird, gilt derzeit eine vollständige Schonung bis Ende 2027. Für die Jagdpraxis bedeutet das: Die speziellere Schonzeitregel verdrängt die allgemeine Angabe.
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Besondere Regeln für Gänse
Für Grau-, Kanada- und Nilgänse gelten am Unteren Niederrhein und in der Weseraue zusätzliche Schonzeiten. Dort sind diese Gänse vom 15. Oktober bis 31. Januar zu verschonen. Die regionale Abgrenzung ist deshalb vor jeder Jagd genau zu prüfen, besonders bei Revieren entlang von Gewässern und in Grenznähe.
Juvenile Nilgänse werden in der Verordnung gesondert behandelt. Auch hier sollte man nicht allein nach dem Kalender entscheiden, sondern die örtliche Gebietskulisse und die konkrete Altersansprache berücksichtigen. Bei Federwild ist eine vermeintlich kleine regionale Ausnahme schnell wichtiger als der allgemeine Eintrag in einer Jagdzeitenübersicht.
Ganzjährige Jagdzeit bedeutet nicht grenzenlose Freigabe
Der Begriff „ganzjährig“ beschreibt zunächst nur, dass kein reguläres Anfangs- oder Enddatum genannt wird. Er hebt weder den Elterntierschutz noch örtliche Verbote, Schutzgebietsregelungen oder die Verantwortung des Jagdausübungsberechtigten auf.
Das gilt besonders für Schwarzwild. Die verlängerte Regelung soll unter anderem eine flexible Bestandsregulierung ermöglichen, doch Bachen mit kleinen Frischlingen müssen geschont werden. Für mich ist deshalb die sichere Unterscheidung zwischen Frischling, Überläufer und erwachsenem Stück wichtiger als die bloße Tatsache, dass eine Art ganzjährig bejagt werden darf.
Bei Jungfüchsen und anderen Jungtieren kommt eine weitere praktische Schwierigkeit hinzu. Das Alter allein beantwortet nicht automatisch die Frage, ob ein Abschuss vertretbar und rechtmäßig ist. Wer ein Jungtier erlegt, obwohl dadurch ein abhängiges Geschwistertier oder das Muttertier gefährdet wird, handelt nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Jagdausübung.
Was zusätzlich zur Jagdzeit geprüft werden muss
Eine korrekte Jagdplanung besteht aus mehreren Prüfungen. Ich gehe dabei in einer festen Reihenfolge vor, weil sie einfache Fehler verhindert und bei kurzfristigen Ansitzen Zeit spart.
- Wildart und Klasse bestimmen. Bei Reh-, Rot-, Dam- und Sikawild muss das Stück eindeutig nach Geschlecht und Altersklasse angesprochen werden.
- Jagdsaison abgleichen. Entscheidend ist der konkrete Kalendertag, nicht nur der Monat. Der 1. Mai und der 31. Januar sind jeweils eingeschlossen, sofern die Verordnung nichts anderes vorgibt.
- Schongebiete und Schutzflächen prüfen. Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete und Wildschutzgebiete können zusätzliche Einschränkungen enthalten.
- Revierfreigabe und Abschussvorgaben klären. Eine gesetzliche Jagdzeit ersetzt keine Jagderlaubnis und keine interne Freigabe durch den Jagdausübungsberechtigten.
- Tageszeit kontrollieren. In NRW gilt als Nachtzeit grundsätzlich der Zeitraum von 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang.
- Elterntierschutz beachten. Das ist bei Schwarzwild und allen ganzjährig bejagbaren Jungtierklassen besonders wichtig.
Die Nachtjagd ist ein häufiger Stolperstein. Für Wild außer Schwarzwild und Raubwild ist die Erlegung während der genannten Nachtzeit grundsätzlich verboten. Selbst wenn eine Art ganzjährig Jagdzeit hat, bedeutet das daher nicht, dass sie zu jeder Uhrzeit bejagt werden darf.
Die zuständige untere Jagdbehörde kann Schonzeiten in bestimmten Fällen aufheben, etwa zur Abwehr erheblicher Wildschäden, zur Seuchenbekämpfung oder zur Beseitigung kranken Wildes. Solche Entscheidungen gelten jedoch nicht automatisch landesweit, sondern müssen sich auf das konkrete Gebiet oder den einzelnen Jagdbezirk beziehen.
Mit diesem Kalender bleibt die Revierplanung rechtssicher
Für die tägliche Praxis empfehle ich, eine gedruckte oder digital gespeicherte Übersicht mit drei zusätzlichen Spalten zu führen: Wildart und Klasse, Jagdzeit sowie örtliche Besonderheit. So fällt sofort auf, ob eine allgemeine Regel durch eine Schonzeit oder eine Schutzgebietsregel überlagert wird.
Wer in NRW jagt, sollte die Übersicht außerdem regelmäßig mit der aktuellen Fassung der Landesjagdzeitenverordnung und den Mitteilungen der zuständigen Jagdbehörde abgleichen. Gerade bei Schwarzwild, Gänsen und regionalen Schonzeitaufhebungen können zeitlich befristete Regelungen den Unterschied zwischen einer zulässigen Jagd und einem Rechtsverstoß ausmachen.