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Jagdjahr beginnt am 1. April - das gilt in Bayern

Jonas Herbst

Jonas Herbst

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5. Juli 2026

Ein Reh steht im Wald, bereit für den jagdjahr beginn. Die Natur erwacht, und das scheue Tier ist auf der Hut.

Am 1. April beginnt in Deutschland ein neues Jagdjahr. Das bedeutet jedoch nicht, dass ab diesem Tag jede Wildart bejagt werden darf. Entscheidend ist die jeweilige Jagdzeit nach Bundes- oder Landesrecht, und gerade in Bayern gelten seit 2026 einige wichtige Änderungen.

Die wichtigsten Daten zum Beginn des Jagdjahres

  • 1. April ist der Beginn des Jagdjahres.
  • Das Jagdjahr endet am 31. März des Folgejahres.
  • Die Jagdzeit richtet sich nach Wildart und Bundesland.
  • In Bayern beginnt die Jagdzeit für Böcke und Schmalrehe am 16. April.
  • Ein neuer Jagdschein ist zum 1. April nicht automatisch erforderlich.

Wann beginnt und endet das Jagdjahr?

Das Jagdjahr beginnt in Deutschland am 1. April und endet am 31. März des folgenden Jahres. Es unterscheidet sich damit vom Kalenderjahr und wird vor allem für Jagdstatistiken, Abschussregelungen, Jagdpachtverträge und behördliche Meldungen verwendet.

Wer vom Beginn des Jagdjahres spricht, meint deshalb zunächst den organisatorischen Jahreswechsel im Jagdwesen. Der Termin sagt aber noch nichts darüber aus, ob an diesem Tag bereits auf eine bestimmte Wildart gejagt werden darf.

Nach dem Bundesjagdgesetz sollen Beginn und Ende eines Jagdpachtvertrags möglichst mit dem Jagdjahr zusammenfallen. In der Praxis ist der 1. April deshalb ein wichtiger Stichtag für Revierübergaben, neue Pachtverhältnisse, Streckenlisten und Absprachen zwischen Jagdausübungsberechtigten.

Jagdjahr und Jagdzeit sind nicht dasselbe

Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt. Das Jagdjahr ist der feste Zeitraum von zwölf Monaten. Die Jagdzeit bezeichnet dagegen den Zeitraum, in dem eine bestimmte Wildart unter den gesetzlichen Voraussetzungen bejagt werden darf.

Begriff Bedeutung Praktische Folge
Jagdjahr 1. April bis 31. März Organisatorischer und statistischer Jahreszeitraum
Jagdzeit Art- und landesrechtlich festgelegter Zeitraum In dieser Zeit ist die Bejagung grundsätzlich möglich
Schonzeit Zeitraum außerhalb der Jagdzeit Die betreffende Wildart muss grundsätzlich geschont werden

Auch innerhalb einer Jagdzeit gelten weitere Vorgaben. Dazu gehören etwa der gültige Jagdschein, die Berechtigung zur Jagdausübung, tierschutzrechtliche Regeln, Sicherheitsbestimmungen sowie mögliche örtliche Anordnungen. Eine offene Jagdzeit ist daher keine pauschale Freigabe für jedes Revier und jede Jagdart.

Was gilt zum Jagdjahr-Beginn in Bayern?

In Bayern beginnt das Jagdjahr ebenfalls am 1. April. Seit dem Inkrafttreten der Änderungen des Bayerischen Jagdgesetzes zum 1. April 2026 wurden die Jagdzeiten für mehrere Wildarten neu geregelt.

Für Rehwild ist besonders wichtig, dass die Jagdzeit für Böcke und Schmalrehe am 16. April beginnt. Bei Böcken reicht sie grundsätzlich bis zum 15. Oktober. Schmalrehe dürfen in Bayern vom 16. April bis 31. Mai sowie vom 1. September bis 15. Januar bejagt werden.

Wildart in Bayern Jagdzeit nach der Regelung ab 2026 Worauf es ankommt
Rehböcke 16. April bis 15. Oktober Das neue Jagdjahr allein reicht nicht aus, die Jagdzeit beginnt erst am 16. April.
Schmalrehe 16. April bis 31. Mai sowie 1. September bis 15. Januar Die beiden Zeiträume müssen getrennt betrachtet werden.
Rehgeißen und Kitze 1. September bis 15. Januar Im April besteht für diese Gruppen grundsätzlich keine reguläre Jagdzeit.
Schwarzwild Ganzjährig Weitere Einschränkungen, etwa örtliche Anordnungen oder besondere Schutzvorschriften, bleiben möglich.
Feldhasen 16. Oktober bis 31. Dezember Die Jagdzeit ist deutlich kürzer als das Jagdjahr.

Ich würde mich bei der Revierplanung nie allein auf eine ältere Übersicht verlassen. Gerade nach der bayerischen Neuregelung sollte vor jedem Ansitz geprüft werden, ob die aktuelle Fassung der Ausführungsverordnung, eine Allgemeinverfügung oder eine besondere Regelung für das konkrete Gebiet gilt.

Welche Aufgaben zum neuen Jagdjahr anstehen

Der Jahreswechsel ist ein guter Zeitpunkt, um das Revier organisatorisch sauber aufzustellen. Viele Fehler entstehen nicht bei der eigentlichen Jagd, sondern bei fehlenden Einträgen, veralteten Freigaben oder unklaren Zuständigkeiten.

  1. Jagdzeiten prüfen: Die aktuellen Zeiten für alle im Revier relevanten Wildarten sollten schriftlich vorliegen.
  2. Berechtigungen klären: Jagdschein, Jagderlaubnisse und Zuständigkeiten müssen noch gültig und eindeutig sein.
  3. Abschussvorgaben kontrollieren: Bestehende Abschusspläne, Streckenmeldungen und regionale Anordnungen dürfen nicht einfach aus dem Vorjahr übernommen werden.
  4. Revierübergabe dokumentieren: Einrichtungen, Wildschäden, Kirrungen, Salzlecken und offene Aufgaben sollten gemeinsam aufgenommen werden.
  5. Sicherheitscheck durchführen: Hochsitze, Leitern, Schussfelder und Kugelfänge gehören vor der neuen Saison kontrolliert.

Besonders bei Hochsitzen lohnt sich eine Prüfung vor dem ersten intensiven Jagdbetrieb. Eine lockere Verbindung, morsches Holz oder ein ungünstig verändertes Schussfeld sind keine Kleinigkeiten. Ich halte eine kurze dokumentierte Revierkontrolle für deutlich sinnvoller als die verbreitete Annahme, dass Einrichtungen nach dem Winter automatisch sicher sind.

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Was Jagdpächter und Revierinhaber beachten sollten

Bei einem Pächterwechsel sollte die Übergabe nicht nur mündlich erfolgen. Ein einfaches Protokoll mit Reviergrenzen, Einrichtungen, bekannten Wildschäden, laufenden Behördenvorgängen und vorhandenen Schlüsseln verhindert später unnötige Streitigkeiten.

Auch die Streckenaufzeichnungen sollten frühzeitig aktualisiert werden. Das Jagdjahr bildet die Grundlage für die Jahresjagdstrecke, in der erlegtes Wild und Fallwild eines Reviers erfasst werden. Wer Einträge erst Monate später nachholt, riskiert Lücken und vermeidbare Fehler bei den Meldungen.

Welche Regeln gelten außerhalb der Jagdzeit?

Außerhalb der festgelegten Jagdzeit gilt grundsätzlich die Schonzeit. Das betrifft nicht nur die Frage, ob ein Stück Wild erlegt werden darf. Auch bestimmte Jagdhandlungen können eingeschränkt oder nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig sein.

Ausnahmen von der Schonzeit kommen etwa bei schwerwiegenden Wildschäden, Seuchen, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder besonderen naturschutz- und jagdrechtlichen Gründen infrage. Dafür braucht es in der Regel eine behördliche Entscheidung. Eine persönliche Einschätzung des Jagdausübungsberechtigten genügt nicht.

In Bayern können zusätzlich regionale Regelungen eine Rolle spielen. Dazu gehören etwa angeordnete Schonzeitaufhebungen, besondere Schutzgebiete oder zeitlich begrenzte Vorgaben einzelner Behörden. Wer in einem neuen Revier jagt, sollte deshalb nicht nur das Landesrecht, sondern auch die örtlichen Informationen der zuständigen unteren Jagdbehörde kennen.

Ein häufiger Irrtum lautet, dass ganzjährig bejagbare Wildarten völlig ohne Einschränkung bejagt werden dürfen. Auch dann bleiben Elterntierschutz, Tierschutz, Sicherheitsregeln und örtliche Verbote zu beachten. Ganzjährige Jagdzeit bedeutet nicht, dass jede Situation automatisch rechtmäßig ist.

Gilt der Jagdschein nur für das Jagdjahr?

Nein. Die Gültigkeit eines Jagdscheins richtet sich nach dem eingetragenen Gültigkeitszeitraum und beginnt nicht automatisch mit dem 1. April. Ein Jahresjagdschein kann beispielsweise zu einem anderen Datum ausgestellt worden sein und dann bis zum entsprechenden Ablaufdatum gelten.

Vor dem ersten Ansitz im neuen Jagdjahr sollten Jäger daher drei Dinge getrennt prüfen: Ist der Jagdschein gültig, besteht eine Berechtigung für das konkrete Revier und darf die ausgewählte Wildart an diesem Tag bejagt werden? Erst wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Jagdausübung rechtlich und praktisch sauber vorbereitet.

Das gilt auch für Jagdgäste. Eine Einladung ersetzt keine wirksame Jagderlaubnis, und die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Einweisung bleibt im Revier bestehen. Gerade bei Bewegungsjagden oder bei der Jagd mit mehreren Schützen sollten Freigaben, Sicherheitsbereiche und Signale vor Beginn eindeutig besprochen werden.

So wird der Saisonstart im Revier wirklich verlässlich

Der Beginn des Jagdjahres ist ein fester Kalendertermin, der Beginn einer konkreten Jagdmöglichkeit aber immer eine Kombination aus Wildart, Bundesland, Jagdzeit und Revierregelung. In Bayern liegt zwischen dem 1. April und dem Auftakt der Rehwildjagd auf Böcke und Schmalrehe im Jahr 2026 beispielsweise ein Zeitraum von 15 Tagen.

Mein pragmatischer Rat lautet deshalb, die aktuelle Jagdzeitenübersicht auszudrucken oder digital griffbereit zu halten und sie mit den revierbezogenen Vorgaben abzugleichen. Wer diesen kurzen Check vor dem Aufbruch erledigt, vermeidet die häufigsten Missverständnisse und startet mit deutlich mehr Sicherheit in das neue Jagdjahr.

Für die Praxis zählt am Ende nicht nur das richtige Datum, sondern die vollständige Vorbereitung. Ein gültiger Jagdschein, eine klare Jagderlaubnis, sichere Einrichtungen und die genaue Kenntnis der geltenden Jagdzeit machen aus dem Kalenderwechsel einen verantwortungsvollen Start in die neue Saison.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Das Jagdjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März des folgenden Jahres. Es dient unter anderem als organisatorischer und statistischer Zeitraum für Abschussregelungen, Jagdpachtverträge und behördliche Meldungen.

Nein. In Bayern beginnt die Jagdzeit für Rehböcke und Schmalrehe erst am 16. April. Für Rehböcke gilt sie grundsätzlich bis zum 15. Oktober.

Schmalrehe dürfen vom 16. April bis 31. Mai sowie vom 1. September bis 15. Januar bejagt werden. Für Rehgeißen und Kitze gilt grundsätzlich die Jagdzeit vom 1. September bis 15. Januar.

Zu prüfen sind die aktuelle Jagdzeit der Wildart, ein gültiger Jagdschein und die Berechtigung für das konkrete Revier. Zusätzlich sollten Abschussvorgaben, örtliche Anordnungen sowie die Sicherheit von Hochsitzen, Leitern, Schussfeldern und Kugelfängen kontrolliert werden.

Außerhalb der Jagdzeit gilt grundsätzlich die Schonzeit. Ausnahmen können etwa bei schwerwiegenden Wildschäden, Seuchen oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit zugelassen werden, benötigen in der Regel aber eine behördliche Entscheidung.
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Autor Jonas Herbst
Jonas Herbst
Mein Name ist Jonas Herbst und seit 11 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Jagdausrüstung, Revierpraxis und Hunde. Diese Leidenschaft hat sich über die Jahre stetig vertieft, und ich freue mich, mein Wissen und meine Erfahrungen auf waidwerk-bayern.de mit Ihnen zu teilen. Es ist mir wichtig, Ihnen praxisnahe Einblicke zu geben, sei es bei der Auswahl der richtigen Ausrüstung, der Optimierung der täglichen Revierarbeit oder dem Verständnis für die Bedürfnisse unserer vierbeinigen Begleiter. Ich lege Wert darauf, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten und Ihnen fundierte Informationen an die Hand zu geben, damit Sie Ihre Leidenschaft für die Jagd sicher und erfolgreich ausleben können.
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