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Taubenjagd in NRW - Jagdzeiten, Schonzeit und sichere Planung

Domenico Baum

Domenico Baum

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15. August 2026

Jagdzeiten in NRW: Übersicht über Haarwild und Federwild. Fuchs und Wildkaninchen sind im Sommer bejagbar.

Zwischen Maisstoppeln, Raps und Feldgehölzen entscheidet bei der Taubenjagd in NRW nicht allein die Zahl der anfliegenden Vögel, sondern vor allem die richtige Artbestimmung, die gesetzliche Jagdzeit und ein sicherer Stand. Ich zeige, wann die Bejagung der Ringeltaube erlaubt ist, welche Regeln bei Schonzeitaufhebungen gelten und worauf ich bei Revierpraxis, Ausrüstung und Wildbrethygiene besonders achte.

Die wichtigsten Regeln für die Taubenjagd in Nordrhein-Westfalen

  • Jagdzeit: Ringeltauben dürfen regulär vom 1. November bis 20. Februar bejagt werden.
  • Schonzeit: Vom 21. Februar bis 31. Oktober gilt grundsätzlich ein Jagdverbot.
  • Ausnahme: Die untere Jagdbehörde kann die Schonzeit bei nachgewiesenen, übermäßigen Wildschäden aufheben.
  • Voraussetzung: Erforderlich sind ein gültiger Jagdschein, eine Jagderlaubnis und ein sicherer, rechtlich zulässiger Standort.
  • Praxis: Schadenflächen, Fluglinien und Einstandsbereiche sollten vor dem Jagdtag sorgfältig dokumentiert werden.

Jagdzeiten in NRW: Übersicht über Haarwild und Federwild. Fuchs und Wildkaninchen sind im Sommer bejagbar.

Welche Tauben in NRW überhaupt bejagt werden dürfen

Die klassische Niederwildjagd auf Tauben richtet sich in Nordrhein-Westfalen vor allem auf die Ringeltaube, wissenschaftlich Columba palumbus. Sie ist deutlich größer als eine Stadttaube, trägt einen auffälligen weißen Halsfleck und hält sich bevorzugt an Waldrändern, Feldgehölzen, Äckern und Siedlungsrändern auf.

Stadttauben, Brieftauben und gehaltene Haustauben dürfen nicht einfach wie jagdbares Wild behandelt werden. Auch eine Türkentaube oder eine andere Wildtaube sollte nicht vorschnell als Ringeltaube angesprochen werden. Ich halte eine sichere Artbestimmung für den ersten praktischen Schritt, denn ein falscher Schuss ist nicht nur waidwidrig, sondern kann auch naturschutz- und waffenrechtliche Folgen haben.

Die große Zahl an Ringeltauben erklärt, warum das Thema für Landwirte und Revierinhaber relevant bleibt. Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen weist für das Jagdjahr 2024/2025 eine Strecke von 134.983 Ringeltauben aus. Daraus folgt aber nicht, dass jeder starke Taubenflug automatisch eine Bejagung rechtfertigt.

Diese Jagdzeiten gelten für Ringeltauben

Nach der Landesjagdzeitenverordnung NRW liegt die reguläre Jagdzeit für Ringeltauben vom 1. November bis einschließlich 20. Februar. Vom 21. Februar bis zum 31. Oktober befinden sich die Vögel in der Schonzeit. Für die Planung im Jahr 2026 bedeutet das, dass die reguläre Saison am 1. November beginnt.

Zeitraum Rechtliche Einordnung Praktische Konsequenz
1. November bis 20. Februar Reguläre Jagdzeit Bejagung im erlaubten Jagdbezirk unter Beachtung aller Sicherheitsregeln
21. Februar bis 31. Oktober Schonzeit Keine reguläre Jagd auf Ringeltauben
Außerhalb der Jagdzeit mit Verfügung Nur bei wirksamer Schonzeitaufhebung Nur im genehmigten Gebiet, Zeitraum und nach den festgelegten Auflagen

Zusätzlich gilt der Schutz der zur Aufzucht notwendigen Elterntiere. Eine Schonzeitaufhebung ist deshalb kein Freibrief für eine flächige Bejagung, sondern eine eng begrenzte Ausnahme. Ich würde vor jedem Ansitz prüfen, ob die konkrete Allgemeinverfügung noch gilt und ob sie etwa nur Schwarmtauben auf tatsächlich gefährdeten Kulturen erfasst.

Die Jagd auf Federwild zur Nachtzeit ist verboten. Als Nachtzeit gelten grundsätzlich die eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang. Für die Taubenjagd heißt das praktisch, dass nur bei ausreichendem Büchsen- und Tageslicht gejagt werden darf.

Wann eine Schonzeitaufhebung möglich ist

Die untere Jagdbehörde des zuständigen Kreises oder der kreisfreien Stadt kann eine Schonzeit aufheben, wenn beispielsweise übermäßige Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen drohen. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und setzt voraus, dass die Maßnahme erforderlich ist und andere geeignete Lösungen nicht ausreichen.

Antragsberechtigt sind in der Regel der Jagdausübungsberechtigte und der betroffene Landwirt. In den Antrag gehören präzise Angaben zur Gemarkung, zum Jagdbezirk, zu Flurstücken, Kulturart, Flächengröße, Schadenszeitraum und erwarteter Schadenshöhe.

  • Fotos der betroffenen Fläche aus mehreren Zeitpunkten
  • Angaben zu Kultur und Entwicklungsstadium
  • Schätzung des Schadens in Euro oder Prozent
  • Beobachtete Taubenzahlen und Aufenthaltszeiten
  • Dokumentation bereits versuchter Vergrämungsmaßnahmen

Eine pauschale Begründung wie „Es sind sehr viele Tauben im Revier“ überzeugt erfahrungsgemäß kaum. In einem aktuellen Verfahren im Kreis Borken wurde die Ausnahme beispielsweise auf konkrete Schadflächen und bestimmte Schadzeiträume begrenzt. Die Gebühren sind nicht in ganz NRW identisch. Der Kreis Unna nennt für das Verfahren beispielhaft 60 Euro.

Wer während einer Schonzeitaufhebung jagt, sollte die Verfügung ausgedruckt oder digital verfügbar dabeihaben. Häufig kommen zusätzliche Vorgaben hinzu, etwa eine Begrenzung auf bestimmte Kulturen, Einzelansitz statt Gesellschaftsjagd, eine Streckenmeldung oder der Nachweis der erlegten Stücke.

So plane ich einen sicheren und waidgerechten Taubentag

Die beste Vorbereitung beginnt nicht am Lockbild, sondern an der Feldkante. Ich kontrolliere zuerst, wo der Schaden tatsächlich entsteht, und beobachte anschließend die Fluglinien zwischen Schlafplatz, Einstand und Nahrungsfläche. Ringeltauben können bei der Nahrungssuche mehrere Kilometer zurücklegen, weshalb ein einzelnes Beobachtungsfenster schnell ein falsches Bild liefert.

  1. Schadfläche und Kulturstand dokumentieren.
  2. Ein- und Ausflug über mehrere Tage beobachten.
  3. Standort mit sicherem Kugel- und Schrothintergrund auswählen.
  4. Abstände zu Straßen, Gebäuden, Wegen und Nachbarrevieren prüfen.
  5. Jagderlaubnis, Jagdschein und eventuelle Auflagen kontrollieren.
  6. Nach dem Schuss jede Taube unverzüglich suchen und versorgen.

Nach dem Landesjagdgesetz NRW darf ein Ansitz grundsätzlich nicht weniger als 75 Meter von der Grenze des Nachbarjagdbezirks entfernt liegen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht. Außerdem gelten besondere Einschränkungen in der Nähe von Wildquerungshilfen, Schutzgebieten und befriedeten Bezirken.

Bei der Lockjagd achte ich auf ein zurückhaltendes, realistisches Lockbild. Ein Tauben- oder Krähenkarussell ohne verwendete Attrappen ist in NRW verboten. Noch wichtiger ist, dass das Lockbild nie dazu verleitet, in Richtung von Straßen, Häusern oder Spazierwegen zu schießen.

Eine brauchbare Flinte, passende und rechtlich zulässige Schrotmunition, Gehörschutz, Fernglas und eine zuverlässige Bergehilfe reichen meist aus. An oder über Gewässern ist die Jagd mit Bleischrot verboten. Ein gut eingearbeiteter Jagdhund ist besonders bei hohem Bewuchs hilfreich, ersetzt aber keine sorgfältige Anschusskontrolle.

Typische Fehler bei der Taubenjagd

Der häufigste Fehler ist die Verwechslung von Jagdzeit und Schonzeitaufhebung. Eine mündliche Zusage, ein früherer Bescheid oder eine Verfügung aus dem Nachbarkreis reicht nicht aus. Maßgeblich ist immer die aktuelle Regelung für das konkrete Revier.

Ebenso problematisch ist das Schießen auf einzelne Vögel, wenn eine Ausnahmeverfügung ausdrücklich nur Schwarmtauben oder nur Tiere auf der Schadfläche zulässt. Ich würde außerdem niemals aus einem Fahrzeug, in unklarer Sicht oder ohne sicheren Hintergrund schießen. Bei schlechtem Licht bleibt die Flinte geschlossen.

Nachlässigkeit zeigt sich auch bei der Nachsuche. Jede Taube muss gefunden, tierschutzgerecht versorgt und sauber behandelt werden. Das Wildbret sollte möglichst rasch aus der Wärme, sauber versorgt und gekühlt werden, denn gerade bei warmem Wetter leidet die Qualität schnell.

Die erlegte Strecke ist zu dokumentieren. Die jährliche Streckenmeldung ist der unteren Jagdbehörde grundsätzlich bis zum 15. April vorzulegen. Bei einer Schonzeitaufhebung können zusätzlich kürzere Meldefristen gelten.

Was vor dem ersten Schuss geklärt sein sollte

  • Gilt die reguläre Jagdzeit oder liegt eine schriftliche Ausnahme vor?
  • Ist die Taube eindeutig als Ringeltaube angesprochen?
  • Sind Jagdschein und Jagderlaubnis gültig?
  • Liegt der Stand rechtlich und sicher im Revier?
  • Sind Schutzgebiete, Gewässer, Wege und Nachbargrenzen berücksichtigt?
  • Ist eine zuverlässige Nachsuche organisiert?

Mein wichtigster Rat lautet deshalb, den Taubentag als sauber geplante Kombination aus Wildschadenmanagement, sicherer Jagdausübung und respektvollem Umgang mit dem Wild zu verstehen. Wer diese drei Punkte erfüllt, jagt nicht nur rechtssicherer, sondern meist auch erfolgreicher und deutlich entspannter.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Die Jagd richtet sich vor allem auf die Ringeltaube (Columba palumbus). Stadttauben, Brieftauben, gehaltene Haustauben und andere Wildtauben dürfen nicht vorschnell als Ringeltauben angesprochen werden.

Die reguläre Jagdzeit läuft vom 1. November bis einschließlich 20. Februar. Vom 21. Februar bis 31. Oktober gilt grundsätzlich Schonzeit. Außerhalb dieses Zeitraums ist die Jagd nur bei einer wirksamen Schonzeitaufhebung zulässig.

Die untere Jagdbehörde kann sie bei nachgewiesenen, übermäßigen Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Einzelfall genehmigen. Der Antrag sollte unter anderem Gemarkung, Flurstücke, Kultur, Schadenszeitraum, Schadenshöhe, Fotos, Taubenbeobachtungen und dokumentierte Vergrämungsmaßnahmen enthalten.

Erforderlich sind ein gültiger Jagdschein, eine Jagderlaubnis und ein sicherer Standort mit geeignetem Schrot- und Kugelfang. Der Ansitz muss grundsätzlich mindestens 75 Meter von der Grenze des Nachbarjagdbezirks entfernt liegen, sofern keine schriftliche Vereinbarung abweicht. Außerdem sind Wege, Gebäude, Gewässer, Schutzgebiete und ausreichendes Tageslicht zu berücksichtigen.
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Autor Domenico Baum
Domenico Baum
Mein Name ist Domenico Baum und seit nunmehr sechs Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Jagdausrüstung, Revierpraxis und Hunde. Diese Leidenschaft hat sich über die Jahre hinweg stetig vertieft, und ich teile gerne mein Wissen und meine Erfahrungen auf waidwerk-bayern.de. Mir ist es wichtig, dass die Informationen, die ich präsentiere, nicht nur korrekt, sondern auch verständlich und praxisnah sind. Ich lege Wert darauf, die oft komplexen Sachverhalte rund um die Jagd so aufzubereiten, dass sie für jeden Jäger und Jagdhundeführer eine echte Hilfe darstellen. Ob es um die Auswahl der richtigen Ausrüstung geht, um bewährte Methoden in der Revierarbeit oder um die Ausbildung und Führung unserer vierbeinigen Partner – ich bemühe mich stets, fundierte Einblicke zu geben und aktuelle Entwicklungen zu beleuchten.
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