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Kormoranbejagung in Bayern - Regeln, Zeiten und Schutzgebiete

Metin Steffens

Metin Steffens

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3. Juli 2026

Ein Kormoran sitzt auf einem Holzpfahl im Wasser und wartet auf seine nächste Kormoran Jagd.

Am bayerischen Gewässer treffen beim Kormoran oft Naturschutz, Fischerei und Jagdpraxis direkt aufeinander. Ich zeige, wann ein Abschuss rechtlich möglich ist, welche Fristen und Schutzgebiete gelten, wie ich einen Einsatz sauber vorbereite und warum Vergrämung, Dokumentation und Nachsuche genauso wichtig sind wie die Flinte.

Die wichtigsten Regeln für den Umgang mit Kormoranen in Bayern

  • 200-Meter-Bereich rund um Gewässer kann für einen Abschuss relevant sein.
  • Die reguläre Zeit reicht vom 16. August bis 14. März.
  • In bestimmten Schonbezirken und geschlossenen Gewässern gilt die Ausnahme teils bis 31. März.
  • Naturschutzgebiete, Nationalparke, Vogelschutzgebiete und befriedete Bezirke sind ausgenommen.
  • Abschussort, Datum, Anzahl und Ringnummern müssen bis spätestens 10. April gemeldet werden.

Ein Kormoran mit schillerndem Gefieder und grünen Augen, bereit für die Kormoran Jagd.

Was bei der Kormoranbejagung rechtlich zählt

Der Kormoran ist in Deutschland kein Wildvogel, den man einfach innerhalb einer klassischen Jagdzeit bejagt. Er unterliegt dem besonderen Artenschutz. Ein Abschuss ist deshalb nur möglich, wenn eine landesrechtliche Ausnahme greift und alle örtlichen Bedingungen eingehalten werden.

In Bayern erlaubt die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung die Tötung von Kormoranen durch Abschuss, wenn damit erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden abgewendet oder heimische Tierarten geschützt werden sollen. Die Regelung gilt nicht pauschal für jedes Gewässer und ersetzt auch keine Prüfung vor Ort.

Für mich ist die wichtigste praktische Konsequenz klar: Vor dem ersten Ansitz müssen Jagdausübungsberechtigung, Gewässerlage, Schutzstatus und gegebenenfalls zusätzliche Allgemeinverfügungen geprüft werden. Außerhalb Bayerns gelten andere Landesregelungen. Wer in Baden-Württemberg, Thüringen oder Nordrhein-Westfalen jagt, darf die bayerischen Vorgaben nicht übertragen.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt weist außerdem darauf hin, dass die Ausnahmeverordnung den allgemeinen Schutz des Kormorans nicht vollständig aufhebt. Sie schafft lediglich einen eng begrenzten Handlungsrahmen. Genau diese Unterscheidung wird in der Praxis häufig übersehen.

Wo und wann ein Abschuss zulässig sein kann

Die bayerische Regelung bezieht sich grundsätzlich auf einen Umkreis von 200 Metern um Gewässer. Trotzdem ist dieser Abstand allein keine ausreichende Erlaubnis. Befriedete Bezirke, Naturschutzgebiete, Nationalparke und europäische Vogelschutzgebiete sind von der allgemeinen Gestattung ausgenommen.

Bereich oder Zeitraum Praktische Bedeutung
16. August bis 14. März Regulärer Zeitraum für den möglichen Abschuss nach der bayerischen Ausnahmeverordnung
16. August bis 31. März Nur in bestimmten Schonbezirken und geschlossenen Gewässern, sofern keine strengeren Schutzvorschriften gelten
Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang Abschuss ist in diesem Zeitraum nicht zulässig
Naturschutzgebiete, Nationalparke und europäische Vogelschutzgebiete Von der allgemeinen Gestattung ausgenommen
Außerhalb des 200-Meter-Bereichs Die bayerische Ausnahmeverordnung bietet dafür keine pauschale Grundlage

Die aktuelle Fassung der bayerischen Regelung ist bis zum 15. Juli 2027 befristet. Zusätzlich können regionale Allgemeinverfügungen gelten, etwa an bestimmten Flüssen, Teichanlagen oder in einzelnen Regierungsbezirken. Ich prüfe deshalb vor jedem Einsatz die konkrete Gewässerkarte und frage im Zweifel bei Jagd- oder Naturschutzbehörde nach.

Seit dem 1. April 2026 ist bei der Jagd auf Wasserfederwild an und über Gewässern in Bayern außerdem das Verwenden bleihaltiger Schrote verboten. Die verwendete bleifreie Munition muss zur Waffe passen und für den vorgesehenen Einsatz freigegeben sein.

So bereite ich einen Einsatz am Gewässer vor

1. Gewässer und Schutzstatus prüfen

Ich beginne nicht mit der Ausrüstung, sondern mit der Karte. Entscheidend sind die genaue Lage des Gewässers, der 200-Meter-Bereich, Schutzgebietsgrenzen, befriedete Flächen und mögliche lokale Sonderregelungen. Ein Ausdruck oder eine offline verfügbare Karte verhindert, dass die Orientierung im Schilf oder bei wechselnden Wasserständen zur Fehlerquelle wird.

2. Schäden und Kormoranaufkommen beobachten

Ein einzelner Vogel am Wasser beweist noch keinen erheblichen Schaden. Aussagekräftiger ist eine kleine Beobachtungsreihe mit Datum, Uhrzeit, Anzahl der Vögel, Aufenthaltsdauer und betroffenen Fischarten. Bei Teichanlagen helfen zusätzlich Besatzdaten, Fotos und Angaben zu sichtbaren Verletzungen oder auffälligem Fischverlust.

Ich halte nichts von hektischen Einsätzen nach dem Motto „je mehr Schüsse, desto besser“. Kormorane wechseln Schlafplätze und Nahrungsgewässer schnell. Eine belastbare Beobachtung zeigt, ob tatsächlich ein lokaler Schwerpunkt vorliegt oder nur ein kurzer Durchzug.

3. Sicherheit am Wasser organisieren

Am Gewässer wirken Entfernungen oft kürzer, als sie sind. Vor dem Ansitz müssen Schussrichtung, sichere Hintergrundbereiche, Wege, Häuser, Boote, Spaziergänger und benachbarte Reviere berücksichtigt werden. Bei wechselndem Wasserstand kann ein am Vortag sicherer Stand am nächsten Morgen bereits ungeeignet sein.

Ich nutze nur bleifreie, zur Flinte passende Schrote und schieße ausschließlich auf sicher angesprochene Kormorane. Tarnung darf nicht dazu führen, dass die Übersicht verloren geht. Gerade an stark besuchten Ufern ist es manchmal besser, den Einsatz abzubrechen, statt eine unsaubere Schussabgabe zu riskieren.

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4. Nachsuche von Anfang an mitdenken

Ein Kormoran kann trotz Treffer noch ein Stück fliegen oder ins Wasser fallen. Deshalb sollte ein geeigneter Jagdhund bereitstehen. Die bayerischen Vollzugshinweise empfehlen das Mitführen eines passenden Hundes ausdrücklich aus Gründen des Tierschutzes.

Ein Hund ersetzt keine sichere Schussabgabe, macht die Bergung aber deutlich verlässlicher. Besonders an tiefen, kalten oder strömenden Gewässern muss vorher feststehen, ob und wie eine gefahrlose Nachsuche möglich ist. Wenn das nicht gewährleistet ist, passt der Standort nicht zum Vorhaben.

Welche Maßnahmen gegen Fischschäden wirklich helfen

Der Abschuss ist nur ein Bestandteil des Kormoranmanagements. In vielen Fällen bringt eine Kombination aus Vergrämung, baulichem Schutz und gezielter Entnahme mehr als eine einzelne Maßnahme. Kormorane lernen schnell, dass harmlose Störungen keine dauerhafte Gefahr darstellen.

Maßnahme Stärke Grenze
Akustische oder optische Vergrämung Schnell einsetzbar und zunächst relativ einfach Gewöhnung tritt häufig ein; Wirkung bleibt oft nur kurzfristig
Netze oder Abdeckungen Bei kleinen Teichen sehr wirksam und dauerhaft Kosten, Pflegeaufwand und mögliche Probleme für andere Tiere
Struktur- und Teichmanagement Kann gefährdete Fischbereiche gezielt entlasten Nicht an jedem Gewässer technisch oder ökologisch sinnvoll
Gezielter Abschuss Kann lokal den Druck auf empfindliche Bestände senken Nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen und nicht als alleinige Dauerlösung

Bei kleinen, intensiv bewirtschafteten Teichen sind Schutznetze oft die bessere Investition als wiederholte Störungen. An großen Flüssen funktionieren sie dagegen kaum. Dort kommt es eher auf Schwerpunktbeobachtung, abgestimmte Vergrämung und eine rechtssichere Einzelmaßnahme an.

Auch der Zeitpunkt spielt eine Rolle. Eine Störung am Schlafplatz kann viele Tiere lediglich auf benachbarte Gewässer verteilen. Erfolgreicher ist ein Vorgehen, das Nahrungsgewässer, Ruheplätze und besonders empfindliche Fischbestände gemeinsam betrachtet.

Dokumentation und Meldung gehören zum waidgerechten Vorgehen

Jeder Abschuss muss in Bayern nachvollziehbar dokumentiert werden. Nach der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung sind Abschussort, Gewässertyp, Datum und Anzahl der erlegten Kormorane anzugeben. Bei beringten Vögeln gehört auch die Ringnummer in die Meldung.

Die Angaben werden auf einem Einlegeblatt zur jagdlichen Streckenliste erfasst und der zuständigen Jagdbehörde spätestens bis zum 10. April eines Jahres mitgeteilt. Die Behörde leitet die Daten an die höhere Naturschutzbehörde weiter. Wer seine Aufzeichnungen erst Monate später aus dem Gedächtnis rekonstruiert, produziert unnötige Unsicherheiten.

Ich führe deshalb eine einfache Einsatznotiz mit Uhrzeit, Wetter, Standort, beobachteter Anzahl, Ergebnis und eventueller Nachsuche. Fotos von der Gewässersituation können bei der späteren Bewertung helfen, sollten aber keine Personen oder sensiblen Schutzbereiche unnötig zeigen.

Die Meldung ist nicht bloß Bürokratie. Sie liefert den Behörden Daten darüber, wo Konflikte tatsächlich auftreten und ob eine Maßnahme Wirkung zeigt. Ohne solche Zahlen bleibt die Diskussion schnell bei Einzelbeobachtungen und gegenseitigen Vermutungen stehen.

Die häufigsten Fehler bei der Kormoranjagd

  • Schutzgebiete nicht geprüft und nur nach der Entfernung zum Wasser entschieden.
  • Den Kormoran mit anderen dunklen Wasservögeln verwechselt oder zu spät angesprochen.
  • Die regionale Allgemeinverfügung übersehen, die strengere oder abweichende Vorgaben enthält.
  • Eine Nachsuche über das Wasser geplant, obwohl Strömung, Eis oder Ufer keinen sicheren Zugriff erlauben.
  • Nur den Abschuss betrachtet und Vergrämung oder technische Schutzmaßnahmen nicht bewertet.
  • Streckenangaben, Ringnummern oder den Meldetermin nicht vollständig dokumentiert.

Der praktisch folgenschwerste Fehler ist meist nicht die fehlende Tarnung, sondern eine unklare Zuständigkeit. Vor dem Einsatz sollten Jagdausübungsberechtigte, Fischereiberechtigte und gegebenenfalls die zuständige Behörde wissen, wer was an welchem Gewässerabschnitt tut. Das verhindert Doppelaktionen und schafft eine bessere Grundlage für die Beurteilung der Schäden.

Am Wasser entscheidet die saubere Abwägung

Für mich beginnt gute Kormoranbejagung nicht mit dem Schuss, sondern mit einer sauberen Prüfung. In Bayern können gezielte Maßnahmen innerhalb des geltenden Rahmens sinnvoll sein, doch sie bleiben an Zeitraum, Ort, Schutzstatus, sichere Durchführung und Meldung gebunden.

Wer Bestände und Schäden dokumentiert, bleifreie Munition verwendet, den Hund für die Nachsuche einplant und technische Schutzmaßnahmen ehrlich mitbewertet, handelt fachlich überzeugender und waidgerechter. Genau diese Verbindung aus Rechtssicherheit, Tierschutz und praktischer Gewässerkenntnis macht am Ende den Unterschied.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Die bayerische Ausnahmeverordnung kann einen Abschuss im Umkreis von 200 Metern um Gewässer erlauben, regulär vom 16. August bis 14. März. In bestimmten Schonbezirken und geschlossenen Gewässern kann die Frist bis zum 31. März reichen. Schutzgebiete, befriedete Bezirke und weitere örtliche Vorgaben müssen zusätzlich geprüft werden.

Naturschutzgebiete, Nationalparke, europäische Vogelschutzgebiete und befriedete Bezirke sind von der allgemeinen Gestattung ausgenommen. Auch regionale Allgemeinverfügungen können strengere oder abweichende Regeln festlegen.

Zu melden sind Abschussort, Gewässertyp, Datum und Anzahl der erlegten Kormorane. Bei beringten Vögeln muss zusätzlich die Ringnummer angegeben werden. Die Meldung erfolgt über das Einlegeblatt zur jagdlichen Streckenliste spätestens bis zum 10. April an die zuständige Jagdbehörde.

Vorab sollten Gewässerlage, Schutzstatus, Schäden, Schussrichtung, Hintergrundbereiche und die örtliche Nutzung geprüft werden. Seit dem 1. April 2026 sind an und über Gewässern in Bayern bleihaltige Schrote verboten. Außerdem sollte ein geeigneter Jagdhund für die Nachsuche bereitstehen; Vergrämung, Netze und Teichmanagement sind je nach Gewässer ebenfalls zu bewerten.
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Mein Name ist Metin Steffens und seit nunmehr 9 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Jagdausrüstung, Revierpraxis und Hunde. Diese lange Zeit hat mir nicht nur ein tiefes Verständnis für die Materie vermittelt, sondern auch die Freude daran geweckt, dieses Wissen weiterzugeben. Mich fasziniert besonders, wie die richtige Ausrüstung und ein fundiertes Wissen über die Revierpraxis das Jagderlebnis bereichern und gleichzeitig die Weidgerechtigkeit fördern. Ich lege großen Wert darauf, Informationen so aufzubereiten, dass sie für jeden Jäger und Jagdinteressierten verständlich und praxisnah sind. Dabei vergleiche ich gerne verschiedene Ansätze und stelle sicher, dass die von mir geteilten Erkenntnisse stets aktuell und fundiert sind, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die Jagd selbst.
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